LEISTUNGEN
Folgende Leistungen biete ich Ihnen an.
Preise auf Anfrage.
Energieberechnungen nach GEG
Energetische Berechnungen sind seit dem 01.11.2020 (bei Neubauten Stichtag Einreichung Bauantrag) nach dem GEG zu erstellen.
(GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälte-erzeugung in Gebäuden
(Gebäudeenergiegesetz - GEG vom 08.August 2020)
Energieausweise mit Registriernummern
Energieausweise dienen ausschließlich der Informationen über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschläglichen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Energieausweise sind als Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweise mit Registriernummern für die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig.
Verbrauchsausweise für
Bestandsgebäude
Verbrauchsausweise werden ausschließlich auf der Grundlage der Verbrauchsdaten ermittelt. Diesen Verbrauchsdaten sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von
36 Monaten zugrunde zu legen, dessen Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf.
Bedarfsausweise für Bestandsgebäude
Hat das Wohngebäude weniger als 5 Wohnungen und ist der Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt worden, ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Zur Ausstellung des Bedarfsausweises ist die Gebäudeaufnahme (Bauteile, Gebäudehülle und Anlagentechnik) vor Ort erforderlich.
Lüftungskonzepte
Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschl. der Fugen dauerhaft luftundurchlässig ist.
Das Lüftungskonzept hilft dabei zu
prüfen, ob Maßnahmen zur Vermeidung
von Tauwasserausfall und
Schimmelbildung erforderlich sind. Ferner kann festgestellt werden, ob lüftungstechnische Maßnahmen zur Sicherstellung des Feuchteschutzes notwendig sind.
Wärmebrückenberechnungen
Eine Wärmebrückenberechnung dient
dazu, Bauteile (Details) akribisch aufzuzeigen, bzw. zu konstruieren. So
kann vor Ort auf der Baustelle eine optimierte Bauweise ausgeführt werden.
Ggfs. sind Einzelnachweise zu führen.
Die DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 findet entsprechende Anwendung
Zur Erstellung des Bedarfsausweises ist die Gebäudeaufnahme (Bauteile, Gebäudehülle und Anlagentechnik) vor Ort erforderlich.
Gleichwertigkeitsnachweise
nach DIN 4108 Beiblatt 2
,
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist bei der Erstellung neuer Gebäude zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Qualität der Ausführung auf der Baustelle den Anforderungen und Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 entspricht.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist bei Neubauten Pflicht und soll belegen, dass eine Überhitzung einzelner Räume (Aufenthaltsräume) vermieden wird.
Hier spielt das sog. Wohlfühlklima eine entscheidende Rolle.
Förderanträge gemäß
KfW- Anforderungen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat umfangreiche Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudeplanung (Neubau) aufgelegt.
Gerne informiere und berate ich Sie über die vielfältigen Möglichkeiten der Antragstellung.
Folgende Anträge (BEG Wohngebäude) können gestellt werden:
- Kredit Effizienzhaus (261)
- Kredit Einzelmaßnahmen (262)
- Zuschuss (461)
Förderanträge gemäß BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Wenn Sie lediglich eine Sanierung Ihrer bestehenden Immobilie beabsichtigen, können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Erneuerung von Fenstern) beantragen.
In diesem Fall wird der Antrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt.
Energieberatung für Neu- und Umbauten bei Wohngebäuden
Falls Sie lediglich eine Beratung zur energetischen Sanierung o. ä. wünschen, stehe ich Ihnen ebenfalls gern mit Rat und Tat zur Seite.
Energetische Baubegleitung
Eine energetische Baubegleitung sichert Ihnen die Qualität der Ausführung der Arbeiten vor Ort, sowie der vorausgegangenen Planungen und wird zu 50% gefördert.
Sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Zuschussvarianten im Sanierungs-bereich gilt die Förderung der Baubegleitung.
Vorträge und Webinare zum Thema "Energetisch Bauen und Sanieren"
Gern können Sie mich für Vorträge und
Webinare zu den Themenbereichen Energie, Energieeinsparung und Fördermöglichkeiten buchen.
iSFP
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ermöglicht die Beantragung höherer Fördergelder für Ihre geplanten Sanierungsmaß-nahmen.
Einsatz modernster Hilfsmittel
In meinem Büro kommt eine aktuelle und zertifizierte Energieberater-software zum Einsatz. Das Geschäftspapier (Visitenkarten und Briefbögen) werden nachhaltig aus Umwelt- bzw. Recyclingpapier hergestellt.